>> Update vom 30.03.2020 <<
+++ Thüringer Bildungsministerium aktualisiert Regelungen zur „Kindernotbetreuung“ +++
Das Bildungsministerium hat den Kreis der Kinder, für die eine Notbetreuung an Schulen und Kindergärten angeboten werden kann, angepasst. Die Feuerwehren wie auch die Freiwilligen Feuerwehren werden daran – wie bereits vorher – berücksichtigt.
Hier gelangen Sie zu den Informationen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Thür. Feuerwehrverbandes zum „Thema „COVID-19“ mit einem Link zur aktuellen Thüringer Situation auf die Informationsseite der Thüringer Landesregierung.
Gesetzesänderung zu Vereinfachung von Mitgliederversammlungen
ERLEICHTERUNGEN FÜR ARBEITSWEISE: VIRTUELLE VERSAMMLUNGEN UND SITZUNGEN MÖGLICH
Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung am 23. März 2020 einen Entwurf vorgelegt, der gleich zwei akute Probleme von Vereinen in der „Corona-Krise“ behebt:
- die Beschlussfassung ohne Versammlung und
- die automatische Amtszeitverlängerung, wenn keine Neuwahl des Vorstands möglich ist.
Der Bundestag (am 25. März 2020) und Bundesrat (am 27. März 2020) haben diesen Entwurf im Eilverfahren angenommen und das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ („COVID-19-PG“) verabschiedet. Zuvor hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Inhalt:
- in Artikel 1 das „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz“ findet,
- enthält Artikel 2 das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (nachstehend „COVGesR-MG „).
Für uns als Verbände und Vereine ist im Besonderen der Artikel 2 wichtig.
In der zum Download bereitgestellten PDF von Vereinsknowhow.de sind alle relevanten Maßnahmen aus Artikel 2 zusammengestellt. Diese Fassung entstand noch vor der Verabschiedung des Gesetzes, beinhaltet aber alle wichtigen Details der Gesetzesänderung zu Vereinfachung von Mitgliederversammlungen und ist ein Service für Vereine.
Informationen vom 20.03.2020
Aufgrund der dynamischen und besorgniserregenden Entwicklung in Bezug auf die Corona-Infektionen und der notwendigen Entschleunigung der Ausbreitung gibt es seit Donnerstag, den 19.03.2020 umfangreiche Beschränkungen im Bereich der Feuerwehren.
Dies ist auch zum Schutz aller Einsatzkräfte erforderlich, um die Einsatzfähigkeit der einzelnen Einheiten nicht zu gefährden. Gemeinsame Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen werden verboten, einschließlich solcher unter freiem Himmel.
Aus diesem Grund werden alle geplanten Veranstaltungen, Ausbildungen oder Zusammenkünfte jeglicher Art bis mindestens Mai 2020 nicht stattfinden!
Diese Entscheidung trifft im Detail auf folgende geplanten Termine zu:
- alle Termine und Veranstaltungen unserer Jugendfeuerwehr
- alle Ausbildungen der Einsatzabteilung finden bis auf Widerruf nicht statt
- geplante Einweisungen (z.B. zum Digitalfunk), Unterweisungen (z.B. Atemschutz) oder Wettkämpfe (z.B. Bereichsausscheid)
- alle Veranstaltungen, Versammlungen, Arbeitseinsätze und jegliche Zusammenkünfte des Vereins werden abgesagt, d.h. Absage der Mitgliederversammlung am 03.04. und das Maibaum stellen am 30.04.2020
Aktuell ist der Zutritt in das Gerätehaus nur noch für Einsatzkräfte der Feuerwehr Ebersdorf oder anderen Einsatzkräften erlaubt um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht zu gefährden!
Über die weitere Vorgehensweise und den Umgang mit Veranstaltungen oder kommenden Terminen jeglicher Art wird sukzessive entschieden. Wir werden dann hier und in den sozialen Medien rechtzeitig Bescheid geben!
DANKE FÜR EUER VERSTÄNDNIS!
Bleibt gesund und achtet auf Eure Familien und Mitmenschen!