Grundsätzlich, so schreibt es die StVO in §11, Abs. 2 vor, muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau – gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Rettungsfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.
Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute, welche die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht. Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden.
Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung. Je schneller die Helfer vor Ort sind, umso schneller löst sich auch der Stau auf!
Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot [Stand: 28.04.20]). Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.
Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Arzt- und Abschleppfahrzeuge. Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld (240 – 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot [Stand: 28.04.20]) geahndet.
Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!
Die Rettungsgasse auf einer einspurigen Straße
In der Stadt haben Fahrzeuge meißt nur einen Fahrstreifen zur Verfügung. Daher müssen zur Bildung einer Rettungsgasse alle Fahrzeuge möglichst weit an den rechten Straßenrand fahren.
Dabei gilt:
- Auf andere Verkehrsteilnehmer achten! Gegebenenfalls muss noch ein paar Meter weiter gefahren werden, um rückwärtigen Fahrzeugen die Möglichkeit zu geben, ebenfalls Platz zu machen.
- Fahrzeug parallel zu Fahrbahn ausrichten – ein hinausragendes Heck kann die Rettungsgasse unpassierbar machen.
- Fahrzeuge, welche an einer roten Ampel stehen, können vorsichtig einige Meter in die Kreuzung einfahren, damit die anderen Fahrzeuge besser rangieren können – Wichtig: Fußgänger und Fahrradfahrer beachten!
- Der Blinker: Damit kann man den Einsatzfahrzeugen signalisieren, in welche Richtung man Platz machen will.
Auf die Richtungsanzeiger des Einsatzwagens achten – unter Umständen wird eine Straßeneinfahrt blockiert!
Die Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen
Bei zwei Spuren fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur an den linken Rand, die Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand. So entsteht in der Mitte eine freie Bahn für Rettungs- und Bergungsfahrzeuge.
Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Sonder- und Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.
Die Rettungsgasse bei mehreren Spuren
Bei mehr als zwei Spuren ist die Rettungsgasse zwischen dem linken und allen daneben liegenden Spuren zu bilden. Heißt: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, alle anderen Fahrzeuge fahren soweit wie möglich nach rechts. Zur Bildung einer Rettungsgasse darf man mit der Hälfte des Fahrzeugs in den Seitenstreifen hineinragen.
Die Rettungsgasse entsteht also immer zwischen der linken Fahrspur und ihrer anliegenden Spur.
Die Vorteile der Rettungsgasse liegen auf der Hand
- klare und einfache Verhaltensregeln
- rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte
- breite Zufahrtsmöglichkeit
- schnelle Versorgung von Verletzten
- keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen
- einheitliches Prinzip mit Nachbarländern Österreich, Slowenien, Schweiz, Tschechien