Tag des brandverletzten Kindes

Die Initiative für brandverletzte Kinder „Paulinchen e.V.“ ruft zum Mitmachen auf!

Der diesjährige „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht unter dem Motto „Tee tut weh?“

Lena war 13 Monate alt, hatte gerade laufen gelernt und verbrühte sich so schwer mit heißem Tee, dass sie noch heute großflächige Narben davon trägt. Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten gehören zu den häufigsten Unfallursachen bei kleinen Kindern, insbesondere im Alter von 0 bis 2 Jahren. Am 7. Dezember ist der „Tag des brandverletzten Kindes“. Unter dem diesjährigen Motto „Tee tut weh” macht Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. auf die Gefahren von Verbrühungen bei Kindern aufmerksam.

Paulinchen e.V. lädt Kliniken, Feuerwehren, Arztpraxen, Kindertagesstätten und weitere Einrichtungen ein, sich aktiv zu beteiligen. Ziel ist es, durch vielfältige Aktionen und Aufklärungsarbeit die Öffentlichkeit für die Prävention von Verbrennungen und Verbrühungen zu sensibilisieren. „Jedes Jahr erleiden in Deutschland rund 30.000 Kinder Verbrennungen und Verbrühungen“, erklärt Susanne Falk, Vorstandsvorsitzende von Paulinchen e.V. „Mit dem ‚Tag des brandverletzten Kindes‘ am 7. Dezember wollen wir ein Bewusstsein für die Gefahren schaffen und gemeinsam dazu beitragen, Kinder zu schützen. Eine Verletzung dieser Art hat schwerwiegende Folgen für das Kind und die gesamte Familie.“

„Für Eltern von Babys und Kleinkindern ist die Information über reale Gefährdungspunkte im Familienalltag und einfache vorbeugende Maßnahmen immer wieder wichtig“, erklärt Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). „Der diesjährige Aktionstag setzt genau hier an und schärft das Bewusstsein, dass so etwas Alltägliches wie Heißgetränke besondere Vorsicht im Umgang mit kleinen Kindern erfordert.“

„Rund 75 % der Kinder mit thermischen Verletzungen haben sich Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten zugezogen“, weiß Dr. Barbara Ludwikowski, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH). „Die Tasse mit heißem Tee zählt dabei zur häufigsten Unfallquelle. Aber auch heißer Kaffee kann die dünne Babyhaut bereits nachhaltig verbrühen. Deshalb ist es besonders wichtig, keine Heißgetränke zu sich zu nehmen, wenn ein Kind auf dem Arm oder Schoß ist.“

Paulinchen e.V. veröffentlicht zu diesem Thema und mit Lenas Geschichte eine groß angelegte Verbrühungskampagne, die ab November bundesweit sichtbar sein wird.

Tipps zum Schutz:

  • Heißgetränke nie zu nah an den Rand von Tisch- und Arbeitsplatte stellen.
  • Keine herabhängenden Tischdecken verwenden, wenn Kleinkinder im Haushalt leben.
  • Wasserkocher und andere elektrische Geräte immer außer Reichweite Ihres Kindes stellen. Vorsicht mit herabhängenden Kabeln!
  • Nichts Heißes trinken, wenn das Kind auf dem Arm oder auf dem Schoß ist!
  • Töpfe und Pfannen immer auf die hinteren Herdplatten stellen und auf diesen kochen. Griffe stets nach hinten drehen.
  • Kochfeld mit einem Herdschutzgitter sichern, damit Ihr Kind nicht auf heiße Platten fassen oder Töpfe auf sich herabziehen kann.
  • Brennendes Fett durch Abdecken mit einem Deckel ersticken. Niemals mit Wasser löschen, sonst kommt es zu einer Fettexplosion!
  • Fläschchen und Brei aus der Mikrowelle immer gut umrühren und erst selbst probieren. Was sich von außen lauwarm anfühlt, ist innen oft kochend heiß!
  • Kind von heißen Kaminöfen und Backöfen fernhalten. Sichern Sie heiße Flächen ab.

Eltern können sich über diesen Aktionstag hinaus auf der BZgA-Website www.kindergesundheitinfo.de zu weiteren typischen Gefahrenquellen und Vorbeugemaßnahmen informieren.

Erste Hilfe im Notfall

  • Ruhe bewahren
  • Notruf 112 alarmieren
  • Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.

Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
 
Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.
 
Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.
 
Kühlen:

  • Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
  • Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.

Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.

Paulinchen ruft bundesweit rund um den 7. Dezember zum Mitmachen auf. Auf der Webseite www.paulinchen.de werden neben Aktionsideen und kostenfreien Infomaterialien auch alle Veranstaltungen zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte aufgelistet.

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