Wissenswertes für Arbeitgeber

In Deutschland gibt es rund 24.500 Freiwillige Feuerwehren. Ihnen gehören über eine Million Frauen und Männer an. Durchschnittlich werden diese Frauen und Männer jede halbe Minute zu einem Brand- oder Hilfeleistungseinsatz alarmiert.

In vielen Kommunen und Städten existieren diese Freiwilligen Feuerwehren, die mit ausschließlich ehrenamtlichen
Kräften zu jedem Verkehrsunfall, Gebäude- oder Wohnungsbrand, aber auch zu jedem Mülltonnenbrand oder sonstigen Hilfeleistungen wie beispielsweise Ölspuren oder Unterstützung des Rettungsdienstes ausrücken. Durch verschiedene Wetterextreme konzentrieren sich auch die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren auf den Katastrophenschutz.

Ein Arbeitgeber hat in erster Linie die Belange seines Unternehmens vor Augen. Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr will seiner gesetzlichen Pflicht folgen, an Einsätzen und Lehrgängen teilzunehmen. Dies führt häufig zu Interessenkonflikten. Ein Betrieb hat Aufträge abzuarbeiten und Kunden zu betreuen und kann nicht immer – wenn auch nur vorübergehend – das Fehlen eines Angestellten verkraften.

Jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist stets bemüht, dass dieses Ehrenamt möglichst keine Beeinflussung auf sein Arbeitsverhältnis hat. Für eine notwendige Freistellung von der Arbeitsleistung ist im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) festgelegt, dass das Unternehmen für die ausfallende Arbeitsleistung des Mitarbeiters über die Kommune entschädigt wird.

Gesetzlicher Aspekt

Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gelten – anders als bei anderen Ehrenämtern – besondere Regeln, weil sie eine wichtige Grundversorgung für die Allgemeinheit sicherstellen.

Im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) sind u.a. die Punkte zum Verdienstausfall und zur Freistellung gesetzlich festgelegt.

Absatz (2) des § 14 ThürBKG: Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen: Für Freistellungszeiten nach Absatz 1 Satz 5 hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Privaten Arbeitgebern ist das fortgezahlte Arbeitsentgelt auf Antrag zu erstatten. Die Erstattung umfasst auch den Arbeitgeberanteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie Beitragszuschüsse) sowie die freiwilligen Arbeitgeberleistungen. Arbeitnehmer im Sinne dieser Bestimmung sind Arbeiter, Angestellte und zur Ausbildung Beschäftigte.

§14 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG)

Vorteile für die Arbeitgeber

Wesentliche Vorteile für die Arbeitgeber sind nicht nur folgende:

1. Feuerwehrmitglieder können sich auch im eigenen Betrieb aufgrund ihrer Ausbildung und Fachkenntnisse im vorbeugenden wie auch im abwehrenden Brandschutz einbringen, sei es beispielsweise bei der Unterrichtung von Kolleginnen und Kollegen über das Verhalten im Brandfall oder den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

2. Durch die laufende Aus- und Weiterbildung qualifiziert sich ein Feuerwehrmitglied nicht nur für den Feuerwehrdienst. Oftmals machen sich die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auch in anderen
Bereichen, wie zum Beispiel auch am Arbeitsplatz (Ersthelfer), bezahlt.

3. Sollte es in Ihrem Betrieb zu einem Einsatz der Feuerwehr kommen, leistet ein Feuerwehrmitglied innerhalb der Belegschaft wertvolle Dienste. Denn er kennt die Vorgehensweise und Taktik der Feuerwehr wie auch die Gegebenheiten des Betriebes und kann somit unter Umständen den Einsatzerfolg begünstigen.

4. Wichtige Grundsätze im Feuerwehrdienst sind Kooperation und Teamfähigkeit. Diese Eigenschaften werden heutzutage auch im Berufsleben geschätzt.

5. Feuerwehrmitglieder nehmen in der Regel weitere Funktionen und Verantwortungen wahr. Dies schult die organisatorischen Fähigkeiten. Ebenso wird auch bei der Feuerwehr von Führungskräften ein zielführender Umgang mit Untergebenden abverlangt. 
Auf diese Aufgaben werden angehende Führungskräfte wie beispielsweise Gruppen- und Zugführer oder Ausbilder entsprechend vorbereitet.
Bei verschiedenen Lehrgängen nimmt insbesondere der pädagogische Bereich, Führungsstil und Ausbildungstechniken einen wichtigen Stellenwert ein. Diese erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten können sich auch im Berufsleben widerspiegeln und machen Ihre/n Angestellte/n wertvoller für den eigenen Betrieb.

6. Grundsätzlich hat es immer einen positiven Einfluss auf das Image eines Unternehmens, wenn die Feuerwehrmitglieder bei Ihrem Engagement für die öffentliche Sicherheit unterstützt werden.

Erstattung des Lohnausfalls für den Arbeitgeber

Bitte füllen Sie den Antrag zur Erstattung Feuerwehrdienst aus, und senden Sie diesen an die Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf, Abt. Feuerwehren, Parkstraße 1 in 08929 Saalburg-Ebersdorf, zu Händen Hr. Jürgen Franz ein. Dies ist auch in digitaler Form per E-Mail möglich an: franz@saalburg-ebersdorf.de

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